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   VG Oldenburg, 14.07.2003 - 5 B 2303/03   

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VG Oldenburg, 14.07.2003 - 5 B 2303/03 (https://dejure.org/2003,26420)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 14.07.2003 - 5 B 2303/03 (https://dejure.org/2003,26420)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 14. Juli 2003 - 5 B 2303/03 (https://dejure.org/2003,26420)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.10.1979 - 5 C 16.77

    Anspruch auf Ausbildungsförderung eines adoptierten Kindes - Ausbildungsförderung

    Auszug aus VG Oldenburg, 14.07.2003 - 5 B 2303/03
    Von dem Begriff Elternteil im Sinne der anzuwendenden Vorschrift werden zwar nicht nur die leiblichen Eltern erfasst, sondern auch die Adoptiveltern (BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1979 - V C 16.77 -, BVerwGE 58, 353 ff).

    Nr. 2 dieser Regelung bevorzugt diejenigen Ausländer, die bereits von ihren Eltern her eine gewachsene engere Beziehung zum deutschen Lebens- und Kulturkreis haben (BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1979 - V C 16.77 -, BVerwGE 58, 353 ff.).

  • BVerwG, 11.10.1984 - 5 C 34.81

    Berechnung des Gegenstandswerts

    Auszug aus VG Oldenburg, 14.07.2003 - 5 B 2303/03
    Damit soll auch der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die Arbeit der Eltern des Auszubildenden, auf deren Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes und deren Erwerbstätigkeit abgestellt wird, nicht unwesentlich dazu beiträgt (beigetragen hat), dass Sozialinvestitionen wie die Ausbildungsförderung möglich sind (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 1984, - 5 C 34/81 -, BVerwGE 70, 185 ff.).
  • BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 30.79

    Anspruch eines Ausländers auf Ausbildungsförderung nach vorhergehender

    Auszug aus VG Oldenburg, 14.07.2003 - 5 B 2303/03
    Sie nehmen die Arbeitskraft des Betroffenen nicht voll in Anspruch, verpflichten regelmäßig nicht zur Entrichtung von Sozialbeiträgen und führen meist auch nicht zu einer Steuerpflicht, weil das relativ geringfügige Jahreseinkommen im Wege des Lohnsteuerjahresausgleichs bzw. der Einkommensteuererklärung ganz oder zu einem erheblichen Teil von den Finanzämtern auf Antrag erstattet wird (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1981 - 5 C 30/79 -, Buchholz 436.36 § 8 BAföG Nr. 2; OVG Berlin, Urteil vom 19. Oktober 1978 - VI B 12.77 -, zitiert nach Juris; v. Stern, in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Auflage, 15. Lfg.
  • BVerwG, 24.04.1996 - 5 B 1.96

    Begriff der "Erwerbstätigkeit" nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

    Auszug aus VG Oldenburg, 14.07.2003 - 5 B 2303/03
    Bei dem Begriff der Erwerbstätigkeit, den das BAföG an mehreren Stellen verwendet (vgl. § 8 Abs. 2, § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und § 18 b Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 BAföG), handelt es sich um einen auslegungsfähigen Rechtsbegriff, der nicht an allen Stellen des Gesetzes in identischem Sinne verwendet wird (BVerwG Beschl. v. 24. April 1996 - 5 B 1/96 -, Buchholz 436.36 § 18 b BAföG Nr. 14).
  • OVG Berlin, 19.10.1978 - VI B 12.77
    Auszug aus VG Oldenburg, 14.07.2003 - 5 B 2303/03
    Sie nehmen die Arbeitskraft des Betroffenen nicht voll in Anspruch, verpflichten regelmäßig nicht zur Entrichtung von Sozialbeiträgen und führen meist auch nicht zu einer Steuerpflicht, weil das relativ geringfügige Jahreseinkommen im Wege des Lohnsteuerjahresausgleichs bzw. der Einkommensteuererklärung ganz oder zu einem erheblichen Teil von den Finanzämtern auf Antrag erstattet wird (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1981 - 5 C 30/79 -, Buchholz 436.36 § 8 BAföG Nr. 2; OVG Berlin, Urteil vom 19. Oktober 1978 - VI B 12.77 -, zitiert nach Juris; v. Stern, in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Auflage, 15. Lfg.
  • VG Freiburg, 01.12.2021 - 1 K 3649/20

    Gebühren für ein Studium

    Nach § 8 Abs. 1 Nr. 7 BAföG erhalten nicht adoptierte Stiefkinder jedenfalls nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Oldenburg keine Ausbildungsförderung, selbst wenn ein Stiefelternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (VG Oldenburg, Beschluss vom 14.07.2003 - 5 B 2303/03 - juris); ferner ist im Rahmen des § 11 Abs. 2 Satz 1 BAföG nicht auf das Einkommen des Stiefvaters, sondern allein auf das der leiblichen Eltern oder Adoptiveltern abzustellen (VG Würzburg, Urteil vom 07.10.2014 - W 1 K 13.192 - juris).
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